Letzte Verfügungen

Testament & Erbrecht

Manchmal sind es nur scheinbare Kleinigkeiten, die Erbstreitigkeiten auslösen und einen ohnehin schmerzhaften Verlust noch schlimmer werden lassen. Oft geht es dabei um ein fehlerhaft aufgesetztes Testament: Wenn die eigenhändige Unterschrift fehlt, das Dokument nicht handschriftlich verfasst oder das Datum der Errichtung vergessen wurde, ist es mit der Gültigkeit vorbei.

Die Erbfolge

Die Erbfolge regelt dann das Gesetz: Zunächst werden „Erben erster Ordnung“ begünstigt (die eigenen Kinder und Kindeskinder), danach Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Unter Eheleuten gelten besondere Regeln, und nur per Testament kann all das außer Kraft gesetzt werden. Im Zweifel und bei Vorhandensein größerer Vermögenswerte sollten Sie einen Rechtsanwalt oder Notar konsultieren.

Einen ersten Überblick vermittelt Ihnen eine Online-Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Als Bestatter sind wir an dieser Stelle nicht in der Lage, weitergehende Beratung zu leisten, vermitteln bei Bedarf aber gerne kompetente Ansprechpartner*.

www.bmjv.de

*Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Patientenverfügung

Sollte der Gesundheitszustand eines Menschen eine klare Willensäußerung nicht mehr zulassen, schafft eine Patientenverfügung Klarheit. Statt die Entscheidung über die weitere medizinische Versorgung Ihren Angehörigen zu überlassen, legen Sie Ihre Vorstellungen darin für alle Beteiligten selbstbestimmt fest. Diese Vorgaben umfassen auch die Möglichkeit, lebensverlängernde oder lebenserhaltende Maßnahmen einzuschränken oder auszuschließen. Mit einer Patientenverfügung entlasten Sie Ihre Angehörigen von Entscheidungen, die in jedem Fall eine große Belastung darstellen.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit Hinweisen zum Abfassen einer Patientenverfügung an:

www.bmjv.de


Mit der sogenannten Christlichen Patientenverfügung hat die Deutsche Bischofskonferenz eine überkonfessionelle Alternative geschaffen.

www.ekd.de

Digitaler Nachlass

Nicht nur in der „realen Welt“, sondern auch im Internet bleiben Verträge und Verbindlichkeiten ohne Kündigung auch über den Tod hinaus bestehen. Dieser „digitale Nachlass“ kann im Trauerfall für Angehörige teuer werden. Nur wenige Nutzer informieren Angehörige über alle im Netz hinterlegten Passwörter oder Vertragsdaten. Wir helfen Ihnen, Ihren digitalen Nachlass individuell zu regeln und kümmern uns um die Abmeldung von Nutzerkonten, und um die Kündigung von Online-Verträgen. Hierfür arbeiten wir seit Jahren mit dem Nachlassdienst Columba.

Organspende

Einer Organ- oder Gewebetransplantation kann kranken Menschen die Aussicht auf ein besseres oder längeres Leben eröffnen. Die Entscheidung darüber ist eine sehr persönliche Angelegenheit, wobei auch religiöse und ethische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Klarheit schafft das Führen eines Organspendeausweises. Grundsätzlich dürfen Organe nur dann entnommen werden, wenn der Hirntod entsprechend der Richtlinie der Bundesärztekammer zweifelsfrei festgestellt wurde und eine entsprechende Zustimmung vorliegt.

Weitere Informationen zum Thema Organspende finden Sie unter:

www.organspende-info.de

Schon gesehen? Im Video erklärt!